Prüfungsanforderungen

Gehörbildung

schriftlich: 45 Min mündlich/praktisch: 10 Min

Auf dieser Seite wird ein thematischer Auszug aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für C-Kirchenmusikerinnen und C-Kirchenmusiker (APO-CKM) dargestellt. Die Inhalte beziehen sich auf die Prüfungsanforderungen im Fach Gehörbildung gemäß § 13 der Ordnung.

Die Übersicht dient der strukturierten Information über Ablauf, Dauer und inhaltliche Schwerpunkte der Prüfung.

aa) schriftlich 45

aaa Fachrichtungen Orgel / Chorleitung / Kinderchorleitung / Posaunenchorleitung

  • ein- und zweistimmige Musikdiktate
  • Rhythmusdiktat
  • Niederschrift einer kurzen Akkordfolge (in Akkordsymbolen, Stufen- oder Funktionsbezeichnung)

bbb Fachrichtungen Klavier/Gitarre (Popularmusik) und Chorleitung (Popularmusik)

  • Notieren von Parts aus einem vorgegebenen Arrangement
  • Als Hilfsmittel darf ein Keyboard oder eine Gitarre verwendet werden
bb) mündlich / praktisch 10
  • Erkennen und Singen von Intervallen
  • Tonleitern (einschl. Kirchentonarten) und Akkorden
  • Vom-Blatt-Klopfen vorgegebener Rhythmen
  • Vom-Blatt-Singen einer Chorstimme