Prüfungsanforderungen
Gehörbildung
Auf dieser Seite wird ein thematischer Auszug aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für C-Kirchenmusikerinnen und C-Kirchenmusiker (APO-CKM) dargestellt. Die Inhalte beziehen sich auf die Prüfungsanforderungen im Fach Gehörbildung gemäß § 13 der Ordnung.
Die Übersicht dient der strukturierten Information über Ablauf, Dauer und inhaltliche Schwerpunkte der Prüfung.
aa) schriftlich 45
aaa Fachrichtungen Orgel / Chorleitung / Kinderchorleitung / Posaunenchorleitung
- ein- und zweistimmige Musikdiktate
- Rhythmusdiktat
- Niederschrift einer kurzen Akkordfolge (in Akkordsymbolen, Stufen- oder Funktionsbezeichnung)
bbb Fachrichtungen Klavier/Gitarre (Popularmusik) und Chorleitung (Popularmusik)
- Notieren von Parts aus einem vorgegebenen Arrangement
- Als Hilfsmittel darf ein Keyboard oder eine Gitarre verwendet werden
bb) mündlich / praktisch 10
- Erkennen und Singen von Intervallen
- Tonleitern (einschl. Kirchentonarten) und Akkorden
- Vom-Blatt-Klopfen vorgegebener Rhythmen
- Vom-Blatt-Singen einer Chorstimme